Entlöhnung
Im Fall einer Anstellung durch die Schule, beträgt der Monatslohn während der Ausbildung
- 1. Bildungsjahr : Fr. 800.-
- 2. Bildungsjahr : Fr. 1‘000.-
- 3. Bildungsjahr : Fr. 1‘200.-
Zuzüglich 13. Monatslohn
(Änderungen vorbehalten)
Diese Angaben können bei Studierenden in Betriebsanstellung abweichen.
Die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau HF / zum dipl. Pflegefachmann HF kann unter bestimmten Voraussetzungen stipendienberechtigt sein.
Infos Kanton Wallis unter: Link Stipendien und Ausbildungsdarlehen